SIDPOP - Instrument Unterstützung für das Entscheidungstreffen im Bereich des Managements der beständigen organischen Schadstoffe. Fallstudie: Wassereinzugsgebiet Muresch

Heptachlor

Vermarkt unter den Bezeichnungen: Aahepta, Agroceres, Baskalor, Drinox, Drinox H-34, Heptachlorane, Heptagran, Heptagranox, Heptamak, Heptamul, Heptasol, Heptox, Soleptax, Rhodiachlor, Veliscol 104, Veliscol Heptachlor.

T+ - Extrem toxisch
T+
Extrem toxisch

Xi - Reizstoff
Xi
Reizstoff

N - Gefahr für die Umwelt
N
Gefahr für die Umwelt

 - Krebserregenden

Krebserregenden

Was ist es? Organochlorinsektizid, sehr giftig, eingestuft als beständiger organischer Schadstoff (POP) und von der Stockholmer Übereinkommens in 2001 verboten. Gehört zum Herstellungsprozess des Chlordans.

Nutzung (Zweck):

  • Bekämpfung der Insekten: Termiten, Feuerameisen (SUA, Asia).

Ihre Beständigkeit im Boden ist umstritten, verschiedene Studien beziehen sich auf einer Dauer von einigen Jahren bis zu über 14 Jahren Bodenbeständigkeit.

Gegenwärtiger Status: Gehört zu der "schmutzigen Dutzend", die Herstellung, Vertrieb und Nutzung ist in den Signatarstaaten der Stockholmer Übereinkommen anfangend mit 2001 verboten.

In Rumänien: Die Herstellung und Einfuhr von Heptachlor wurden anfangend mit 1990 verboten, die Anwendung wurde nur bis zur Erschöpfung der Lagerbestände oder bis 1995 erlaubt. Seit 1995 ist der Vertrieb und die Anwendung dieses Insektizids vollständig verboten.

Auswirkungen auf die Gesundheit: Es ist giftiger als Chlordan.

  • Akute Wirkungen: neurologischen Wirkungen (durch Einatmung): Schwindel, Reizbarkeit, Speichelüberfluss und Störungen des Gastrointestinaltrakts (durch Einnahme): Übel und Erbrechen. Wirkt auch auf den Fötus (es überwindet die Plazentaschranke) und führt zu neurologischen Schäden und schlimme Immunitätsverringerung.
  • Chronische Wirkungen: neurologische Wirkungen; eingestuft als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen (Leukämie, Neuroblastom ) und ist krebserregend für Tiere (Lebertumoren).
  • Zielorgane: zentraler Nervensystem, Leber.

Tödliche Grenze: bei Einnahme - 40-50 Mg/Kg.

Expositionseinschränkungen: Die Expositionseinschränkung, die von der Umweltschutzbehörde aus den Vereinigten Staaten berechnet wurde beträgt 0.0005 Mg/Kg Körper/Tag. Nach der Überschreitung dieser Grenze erscheinen chronische Wirkungen (neurologische Störungen und Krebs). Gemäss einer Studie von EFSA aus 2007, scheint die Bevölkerung aus Europa durch Nahrung und Wasser zu einer 500 mal kleinere tägliche Dosis ausgesetzt.

Expositionsquellen:

  • Luft: Heptachlor bleibt in der Luft der Wohnungen für längere Jahre anwesend, in den man Behandlungen gegen die Termiten vorgenommen hat.
  • Trinkwasser: Wasser aus den Brunnen, die sich in den Gegenden befinden, wo man Behandlungen gegen die Termiten und andere Insekten durchgeführt hat (es wird in den USA für die Vernichtung der Feuerameisenbevölkerungen aus den elektrischen Wechsler und zur häuslichen Nutzung verwendet).
  • Nahrung: Tierprodukte (Fisch, Meeresfrüchte, fette Milschprodukte, Fleisch, Eier) von den Tieren die mit dieser Substanz behandelte Pflanzen eingenommen haben, oder die auf Flächen geweidet haben, auf denen in der Vergangenheit Heptachlor-Behandlungen durchgeführt wurden.

Nützliche Links:

Finanzierer